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Von Nighthawk in random
vor 2 Jahrzehnten

OLG Hamburg: Rapidshare zu Recht als Mitstörer verurteilt

Keine ausreichende Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen

Nach einem Urteil des OLG Hamburg reicht der Einsatz von MD5-Filtern nicht zur Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen aus. Deshalb haftet der File-Hoster Rapidshare ab Kenntnisnahme der Verletzung als Mitstörer.


Ob der Filehoster Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen die durch seine Nutzer begangen werden haftet, bleibt unter deutschen Richtern umstritten. Das Oberlandesgericht Köln war im vergangenen Jahr noch der Meinung, Rapidshare sei kein Vorwurf der Täterschaft oder Beihilfe zu machen, wenn das Unternehmen den Zugang zu urheberrechtsverletzenden Inhalten sofort nach Kenntnisnahme sperrt. Die Gerichte in Hamburg, bekannt für ihre harte Linie in Streitfragen des geistigen Eigentums, vertraten dieses Jahr in ihren Urteilen eine ganz andere Auffassung.

Das Oberlandesgericht bestätigte Anfang Juli 2008 ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom März 2008, wonach Rapidshare sehr wohl als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden kann. Das geht aus dem jetzt veröffentlichten, überaus umfangreich begründeten Urteil hervor. Rapidshare muss laut Urteil bei Androhung einer hohen Geldstrafe für jeden Fall des Verstoßes dafür sorgen, dass die Verletzungshandlungen abgestellt und nicht wiederholt werden.

Rapidshare hatte zu seiner Verteidigung vorgebracht, dass das Unternehmen MD5-Filter einsetze, um das erneute Hochladen und Veröffentlichen von illegalen Dateikopien zu verhindern. Weitergehende Kontrollmaßnahmen seien dem Unternehmen nicht zuzumuten, weil sonst das Geschäftsmodell grundsätzlich in Frage gestellt würde. Das OLG Hamburg gab sich damit aber nicht zufrieden.

Im Gerichtsurteil heißt es: "Nicht ausreichend ist es, wenn der Webhosting-Dienst einen MD5-Filter einsetzt, da dieser Filter nur greift, wenn eine absolut identische Datei erneut hochgeladen werden soll."

Rapidshare müsse mehr tun, müsse "alles Zumutbare zu tun, um kerngleiche Verstöße zukünftig zu unterbinden". Das bedeutet laut Gericht, dass Rapidshare, "wenn es in der Vergangenheit mehrfach zu gleichartigen Rechtsverletzungen gekommen ist [...] zu einer umfassenden, pro-aktiven Vorabprüfung verpflichtet" sei. Das Gericht stützt sich dabei in der Argumentation auf §7 Abs. 2 des Telemediengesetzes, wo Lösch- und Sperrverpflichtungen auch für solche Diensteanbieter vorgesehen sind, die nicht für die Handlungen ihrer Nutzer haftbar gemacht werden können.

Das Gericht hat auch ziemlich genaue Vorstellungen, wie angemessene Vorkehrungen aussehen sollten: "Dies bedeutet im Zweifelfall insbesondere auch eine umfassende IP-Speicherung und IP-Auswertung." Immerhin nahm das OLG eine kleine Einschränkung vor, als es erklärte, "eine Verpflichtung, den Dienst nur noch gegen Registrierung und nicht mehr anonym anzubieten, besteht jedoch nicht."

Mit anderen Worten soll Rapidshare wohl künftig IP-Adressen, von denen aus wiederholt Urheberrechtsverletzungen begangen worden sind, für den Upload sperren. Voraussetzung ist allerdings, dass Rapidshare von den Verletzungen Kenntnis erlangt. Dazu müssten Rechteinhaber die Aktivitäten bei Rapidshare überwachen und im Fall eines vermuteten Urheberrechtsverstoßes den Filehoster darüber informieren. Ob diese Rechtsauffassung des OLG Hamburg sich mit der Garantie des Schutzes für das Fernmeldegeheimnis in §7 Abs. 2 des Telemediengesetzes verträgt, müsste wohl der BGH beurteilen. Es ist allerdings noch nicht bekannt, ob Rapidshare gegen das Urteil in Berufung gehen wird.

Das Oberlandesgericht lässt in seinem Urteil keine Zweifel an seiner Auffassung über die Rolle von Rapidshare aufkommen. Dessen Geschäftsmodell sei so angelegt, den Verletzungshandlungen "wissentlich und willentlich" Vorschub zu leisten. Und: "Ein Geschäftsmodell, welches nahe liegende Identifikationsmöglichkeiten ungenutzt lässt, um zukünftige Rechtsverletzungen auszuschließen, ist von der Rechtsordnung nicht gebilligt und verdient auch nicht den Schutz der Rechtsordnung".

Das Urteil aus Hamburg dürfte der Diskussion um Zwangsfilter bei Internet-Service-Providern (ISPs), wie sie von den Vertretern der Rechteinhaber immer wieder gefordert werden, neuen Auftrieb verleihen. Praktisch jeder ISP oder Hostinganbieter könnte sich bald mit der Forderung nach Überwachung der von seinen Kunden genutzten IP-Adressen konfrontiert sehen. Zumindest diejenigen Unternehmen, die in juristischer Reichweite der Hamburger Gerichtsbarkeit angesiedelt sind, werden sich gründlich überlegen müssen, ob sie einen Ortswechsel nicht dem Damoklesschwert einer Verurteilung als Mitstörer vorziehen. [von Robert A. Gehring] (ji)

Quelle: www.golem.de

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  • Col. Bradley Col. Bradley vor 2 Jahrzehnten
    IP Adressen sperren die Urheberrechtsverletzende Inhalte upgeloadet haben sperren... gut dann lad ich das eben morgen mit ner anderen IP hoch :tongue:
  • Nighthawk Nighthawk OP vor 2 Jahrzehnten
    Oder Router neustarten ^^, aber was sollense machen... permanente ISD speeren, wäre nicht so intelligent, denn man könnte ja irgendwann noch Premium Account kaufen.^^
  • Col. Bradley Col. Bradley vor 2 Jahrzehnten
    Ein Urteil das man nicht weiter beachten muss weil die Herren Rechtsverdreher wohl auf einen Sachverständigen verzichtet haben :grin:
  • Reisser Reisser vor 2 Jahrzehnten
    hmm, ich versteh nicht, wie solche vereine wie rapidshare überhaupt existieren können. die fördern nachweislich illegalen datanaustausch. dass die überbezahlten medienanwälte die noch nich in der luft zerrissen haben wundert mich voll. beweislage hin oder her, das recht ist flexibel. ich wette, da steckt mehr hinter. die bezahlen bestimmt irgendwelche gremien oder so. oder aber was ganz anderes: shapidshare ist ein getarntes al-kaida spionagenetzwerk, dass geheimen newstransfer vertuschen soll, der aus dem herzen der westlichen welt in die schurkenstaaten fliesst und nicht mitverfolgt werden soll! so wirds sein!

    p.s.: terror, bomb, osama, jihad, plane, allah, döner ... hello mr. CIA agent! :grin:
  • TYay0 TYay0 vor 2 Jahrzehnten
    hehe, da stimm ich dir zu ^^

    rapidshare is gold für die warez szene. Nimmste ne gute Suchmaschine und ratterst über rapidshare drüber, findest du fast alles................
  • Reisser Reisser vor 2 Jahrzehnten
    eben. was meinste was da an geld fliesst. ich wollt mir schon lang mal nen account holen. mit meiner neuen glassfaserleitung saug ich nicht nur die daten, sondern die server und das wartungsteam gleich mit ;)
  • TYay0 TYay0 vor 2 Jahrzehnten
    wtf

    im übrigen is der hauptsitz in der Schweiz... Wieso das? :silly:
  • Reisser Reisser vor 2 Jahrzehnten
    hehe, ja wieso bloss? obs was mit der haltung der schweizer innenpolitik zum thema datenschutz, dem geringeren steuersatz und der berühmten diskretion der schweizer kreditinstitute zu tun hat? :wassat:
  • TYay0 TYay0 vor 2 Jahrzehnten
    meinste? ich wäre völlig geschockt.

    Ach ja, ich wohn ja auch hier. Mein Nummernkonto habsch gern :laughing:
  • Reisser Reisser vor 2 Jahrzehnten
    hehe. btw, falls du mal dringend geld verstecken willst, schicks mir. ich pass drauf auf ;)
  • TYay0 TYay0 vor 2 Jahrzehnten
    nisch umgedreht? wo versteckstn das? ^^
  • Reisser Reisser vor 2 Jahrzehnten
    ich investiere es gewinnbringend in koks und nutten
  • DDsO.Kiez-Kalle DDsO.Kiez-Kalle vor 2 Jahrzehnten
    Das klingt nach ner guten Investition, ich mache mit!

    Wenn ich im Lotto gewinne, wird Maik mein Kontoverwalter in der Schweiz. Und für unseren clan wird nen eigenes Haus gekauft, möglichst gut für alle erreichbar, mit 1a technical equipment, Bars, Schlafzimmern, weiblichem Hauspersonal (man will ja nicht nur BF spielen), und alles for free! Na, wie klingt das?
  • TYay0 TYay0 vor 2 Jahrzehnten
    Hast du schon Lotto gespielt? Schon erwähnt, dass ich ganz gut mit Geld umgehen kann? :whistling:
  • Reisser Reisser vor 2 Jahrzehnten
    Yeah, Kalle ftw! Aber den Swimmingpool haste vergessen!
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