Wer es in den letzten Tagen noch nicht verfolgt hat, hier mal eine Zusammenfassung.
Die deutsche Telekom bietet ab kommenden Monat keine Flatrate-Verträge mehr fürs Internet an. Bei nem Standardinternetanschluss mit ner 16.000er Leitung wird es aktuell nur noch 75GB Datenvolumen geben. Kommt man über dieses Limit, wird man auf ne DSL-Light Geschwindigkeit mit 384kbit/s gebremst. Ausgenommen davon sind die eigenen Dienste wie Entertain und VOIP-Telefonie. Bestehende Verträge sind vorerst ausgenommen.
Hier mal ein paar Links dazu. Wer sich dazu noch keine Meinung gebildet hat, sollte das tun, denn es geht uns alle was an. Das ist ein tiefer Einschnitt in die sogenannte Netzneutralität!
DSL mit 384 KBit/s: Telekom führt Drosselung im Festnetz ein - Golem.de
IMHO: Die Telekom will Kontrolle über Inhalte im Internet - Golem.de
Netzneutralität: Opposition will Gesetz gegen Telekom-Drosselung - Golem.de
Update: Die Bundesnetzagentur hat von der Deutschen Telekom genaue Quartalszahlen angefordert, aus denen hervorgeht, wie viele Kunden das geplante Datenvolumen aktuell überschreiten und wie dies im Zusammenhang mit der Bandbreite des Anschlusses steht. Außerdem soll die Telekom genaue Gründe liefern, warum bestimmte Dienste bevorzugt weitergeleitet werden sollen.
Hier gibt es zwar entsprechende Gesetze, die Anwendung finden könnten, beispielsweise zur Notrufverfügbarkeit bei Voice-over-IP, doch warum Dienste wie Spotify aktuell im mobilen Internet der Telekom nicht angerechnet werden und damit Konkurrenten benachteiligen, soll die Telekom ebenfalls begründen. Außerdem will die Bundesnetzagentur selbst eigene Standpunkte zur Netzneutralität veröffentlichen. Die vorläufige Bewertung der Agentur liegt als PDF vor.
Nach der Telekom wollen nun auch andere DSL-Anbieter eine DSL-Bremse einbauen. Ab einem bestimmten Volumen soll bald auch bei Congstar Schluss mit schnellem Internet sein, heißt es. Angeblich denkt auch Vodafone darüber nach.
Mehr gibt es hier: Telekom-Drossel weitet sich aus - Congstar - Online - PC-WELT
Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, begründete die Zivilkammer des Gerichts ihre Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.