Zitat von Dj_Storm1905 / 50590
Das Mindestalter 14 sein aber auch Jungere währen Herzlich Willkommen.(So lang sie sich Nicht zu Kindlich Verhalten)
Das Spiel ist in Deutschland ab 18! Weiß nicht wies in Österreich & der Schweiz ausschaut. Hieraus vermute ich, dass du noch nicht volljährig bist und das Spiel eigentlich nicht spielen darfst...
Du kannst mir glauben dass in Deutschland wahrscheinlich über die hälfte der Spieler minderjährig sind
PS: Schweiz&Österreich = PEGI 16
PS: Schweiz&Österreich = PEGI 16
Jugendschutz greift in diesem Bereich nicht.
Sobald das Spiel legal in den Besitz einer Person gelangt ist (über Eltern o.ä.), fällt das nicht mehr direkt in den Bereich des Jugendschutz, sprich auch ein 12jähriger könnte einen Clan oder eine Liga betreiben, ohne bestraft oder verfolgt zu werden.
Hast du nich vor ein paar Wochen nen Thread gelöscht, weil ein 14 jähriger Clanwerbung gemacht hat?
Deshalb hab ich das geschrieben.
Wenn ich falsch liege, entschuldige ich mich demütig...
Sobald das Spiel legal in den Besitz einer Person gelangt ist (über Eltern o.ä.), fällt das nicht mehr direkt in den Bereich des Jugendschutz, sprich auch ein 12jähriger könnte einen Clan oder eine Liga betreiben, ohne bestraft oder verfolgt zu werden.
WAS??????
Das wäre mir ja mal sowas von neu!!! Ich habe mich mit eineigen Clanmembern in das Thema mal eingelesen, weil wir auch darauf gekommen sind und wir haben ja da mal was komplett anderes gelesen!!!
Man schaue was wir ua. da schönes gefunden haben:
"WICHTIGE INFO:
Es ist eine Straftat im Sinne des Jugendschutzgesetzes, wenn man Member U 18 in den Clan aufnimmt.
Als Beispiel hat ein Anwalt gesagt: wenn man einen U 18 Zugang in einer Videothek ermöglicht, ist dieses auch schon eine Straftat. Also genau wie bei nem Clan, wenn dieser U 18 Member aufnimmt. Man besorgt ihnen das Spiel nicht aber lassen es zu das sie es Spielen. Bei den Servern ist es so, dass der Serveradmin ja nicht einsehen kann, wie alt der Einzelne Spieler ist.
Hier noch ein Auszug von Jugendschutzgesetzbuch:
§ 27 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder 6, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 2, ein Trägermedium anbietet, überlässt, zugänglich macht, ausstellt, anschlägt, vorführt, einführt, ankündigt oder anpreist, 2. entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 7, auch in Verbindung mit Abs. 2, ein Trägermedium herstellt, bezieht , liefert, vorrätig hält oder einführt, 3. entgegen § 15 Abs. 4 die Liste der jugendgefährdenden Medien abdruckt oder veröffentlicht, 4. entgegen § 15 Abs. 5 bei geschäftlicher Werbung einen dort genannten Hinweis gibt oder einer vollziehbaren Entscheidung nach § 21 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 zuwiderhandelt Das heißt für jeden Clan der Spiele ohne Jugendschutz oder das USK über dem Alter des Members ist, sich Strafbar macht sobald der diesen Aufnimmt. Die Strafen belaufen sich auf bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro."
Und da wird einem als Clanleader ja ganz anders!
Deswegen kann ich mir das überhaupt nciht vorstellen, dass man 12 Jährige in den Clan lassen darf, wenn das Spiel ab 18 ist, er aber irgendwie (meinetwegen über die Eltern) an das Spiel rangekommen ist!!
lg. Chris
2. @ChriZs: Sowohl jugendschutz.net als auch die Bayerische Landesmedienanstalt haben mir bestätigt, dass es nach dem Erwerb des Spieles nicht mehr im Aufgabenbereich eines Clanleaders/Admins/etc. liegt, das Alter seiner Mitglieder zu verifizieren. Erstens gäbe es momentan keine Möglichkeit, das Alter einfach und effektiv nachzuprüfen. Und wer meldet sich schon bei nem Clan oder ner Community an, wenn er erstmal ne Altersverifikation durchlaufen muss? Dafür gibt es genug andere Möglichkeiten, in welche hineinzukommen, die das nicht verlangen. Es wäre vielleicht teilweise wünschenswert, aber ein Schuss ins Knie für den Betreiber, solange es nicht vom Gesetz her Pflicht ist.
[QUOTE=jugendschutz.net]Unserer Einschätzung nach sind Clan-Betreiber nicht dazu verpflichtet, das Alter ihre Mitspieler zu ermitteln oder diese von der Teilnahme auszuschließen.
Das Spiel Battlefield Bad Company 2 wurde USK bewertet und hat die Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe" erhalten. Mit diesem USK Siegel darf das Spiel, erhältlich für PC, Playstation 3 und Xbox360, an niemanden unter
18 Jahren verkauft werden. Dies ist bindend für Verkäufer. Es ist einem Elternteil allerdings nicht verboten, das Spiel dennoch für sein minderjähriges Kind zu kaufen. Hier ist das USK-Siegel eher als eine Empfehlung zu verstehen.
Um einen Clan zu gründen, oder in einem mitzuspielen, muss der Spieler das Spiel zunächst erworben haben. Der Jugendschutz greift also mit dem USK-Siegel an der Stelle, an welcher der eigentliche Spieleinhalt weitergegeben wird.[/QUOTE]
Die BLM und KJM kann ich jetzt leider nicht wörtlich zitieren, aber die haben mir ziemlich genaus dasselbe gesagt, wie in der Mail von jugendschutz.net stand.
Außerdem geht aus dem zitierten Gesetzestext mMn keineswegs hervor, dass sich Clans strafbar machen, außer ihr presst selber eure eigenen Kopien von BC2 und vertickt diese an eure Member, aber das wäre wohl auch eher noch ein ganz andere Fall, und ich nehms mal nicht an.
Fazit: Mehrere Jugendschützer und Jugendschutzeinrichtungen haben bestätigt, dass der Jugendschutz mit dem Erwerb des Spieles greift. Danach gibt es "keine Zuständigkeit" mehr, sprich es gibt eigentlich kein gesetzliches Mindestalter für die Mitgliedschaft oder das Leiten eines Clans oder einer Community, die Spieler über dem eigenen Alter enthält.
3.@gealany: Ja habe ich, zu dem Zeitpunkt habe ich bei jugendschutz.net angefragt, aber erst nach mehreren Monaten eine Antwort erhalten. Und meine Arbeit bei BLM/KJM ist auch erst wenig Wochen her. :03:
Mit dem entsprechenden USK Siegel darf das Spiel an niemanden unter einem
bestimmten Alter verkauft werden. Dies ist bindend für Verkäufer. Es ist
einem Elternteil allerdings nicht verboten, das Spiel dennoch für sein
minderjähriges Kind zu kaufen. Hier ist das USK-Siegel eher als eine
Empfehlung zu verstehen.
Anbieter von Ligen-Systemen stellen in der Regel nur die Plattform zur
Nutzung des Spiels (bzw. ein Rankingsystem), jedoch nicht den Spieleinhalt
selbst zur Verfügung. Um sich in eine Liga einzutragen oder auf einem Server
zu spielen, muss der Spieler das Spiel zuvor erworben haben, sonst wäre eine
Anmeldung auf einem entsprechenden Server sinnlos. Der Jugendschutz greift
(mit dem USK-Siegel) an der Stelle, an welcher der eigentliche Spieleinhalt
weitergegeben wird.
Allerdings kann ein Anbieter einer Onlineliga sich auch nicht generell auf
den Standpunkt einer fehlenden Verantortlichkeit stellen. Aus unserer Sicht
sollte er gegen besonders massive Verstöße, die sich geradezu aufdrängen
oder die dem Anbieter gemeldet werden (z.B. Anmeldung von eindeutig
Minderjährigen zu einem Spiel mit USK 18) auch vorgehen.
Im Konkreten bedeutet es das in unserem ermessen liegt Clanwerbung, die eindeutig von Minderjährigen bzw nicht von Spielern, die nicht die nötige Alterstufe haben, zu löschen.
§1: BFcom.eu hat immer Recht.
§2: Hat BFcom.eu ausnahmsweise kein Recht greift automatisch §1 :04:
Im übrigen haben mir diese Angaben auch die USK, die FSK sowie dem ständigen Vertreter für Jugendschutz im Bundestag bestätigt. Leider habe ich davon die Mails nicht mehr.
Im Konkreten bedeutet es das in unserem ermessen liegt Clanwerbung, die eindeutig von Minderjährigen bzw nicht von Spielern, die nicht die nötige Alterstufe haben, zu löschen.
§1: BFcom.eu hat immer Recht.
§2: Hat BFcom.eu ausnahmsweise kein Recht greift automatisch §1 :04:
Richtig. Es liegt genauso in unserem Ermessen, es zu Löschen, wie es in dem Ermessen eines Minderjährigen liegt, seinen eigenen Clan zu gründen, wenn er das Spiel "legal" besitzt.
Achja: Die Regeln gefallen mir, wollen wir die ganz oben in die Forenregeln reinsetzen? :03:
Btw: @Threadersteller: Mach in dem Forum einfach einen neuen Thread auf. Ich schieb dann diesen hier weg.
§1: BFcom.eu hat immer Recht.
§2: Hat BFcom.eu ausnahmsweise kein Recht greift automatisch §1 :04:
^^Wie geil
Klingt eher nach der Posotion des Verfassers....
Ich kann es mir immernoch absolut nciht vorstellen, das in Clans das Jugendschutzgesetz nicht mehr grefit, weil ich 1. viel zu viele Texte gelesen habe, die das komplette Gegenteil behaupten 2. meine, dass das Jugendschutzgesetz sonst eigentlich unnötig ist. Dann können ja alle Eltern ihren 10 jährigen Kindern die brutalsten Baller/-und Metzelspiele kaufen und es wäre erlaubt??? Hallo? Jugendschutz?? Darunter verstehe ich was anderes...
Habt ihr da auch Links, die diese Aussagen von euch eindeutig belegen?
lg. Chris
Kannst ja einen neuen Thread aufmachen den link hier reinstellen und dann wird dort über Jugendschutz diskutiert weil ich denke nicht dass der Thread-Ersteller auf dass hier hinaus wollte^^
Ich kann es mir immernoch absolut nciht vorstellen, das in Clans das Jugendschutzgesetz nicht mehr grefit, weil ich 1. viel zu viele Texte gelesen habe, die das komplette Gegenteil behaupten 2. meine, dass das Jugendschutzgesetz sonst eigentlich unnötig ist. Dann können ja alle Eltern ihren 10 jährigen Kindern die brutalsten Baller/-und Metzelspiele kaufen und es wäre erlaubt??? Hallo? Jugendschutz?? Darunter verstehe ich was anderes...
lg. Chris
Richtig, dürfen sie. Das nennt sich Elternprivileg, und damit können sich die Eltern auch über den Jugendschutz hinwegsetzen, wenn sie meinen, dass es richtig ist.
Moment, ich such nach den Links...
EDIT:
[QUOTE=USK]Grundsätzlich regelt der Staat mit seinen Alterskennzeichen nicht, wie und welche Medieninhalte Eltern zu Hause ihren Kindern zugänglich machen. Eltern sollten ihren Kindern jedoch nur solche Spiele geben bzw. erlauben zu spielen, die eine entsprechende Altersfreigabe haben. Nur dann können sie sicher sein, dass das Spiel für ihr Kind ohne Risiken ist.[/QUOTE]
Quelle: Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (Seite 32, 2. Absatz)
EDIT2:
[QUOTE=BPJM]Eltern genießen nach dem Jugendschutzgesetz das so genannte Erziehungsprivileg. D. h. die Strafvorschriften bei Verstroß der jugendschutzrechtlichen Beschränkungen finden keine Anwendung, wenn Eltern oder sonstige Personensorgeberechtigte das Medium einem Kind oder einer jugendlichen Person anbieten, überlassen oder zugänglich machen. Die enge Beziehung zwischen Eltern und ihren Kindern gestattet es in besonderem Maße, Medienkompetenz zu vermitteln. Zur Medienerziehung gehört auch, dass sich Eltern mit ihren Kindern über jugendgefährdende Inhalte auseinandersetzen. Dieses Privileg findet seine Grenzen, sobald Eltern durch das Zugänglichmachen ihre Erziehungspflicht gröblich verletzen.
Dieses Privileg kann nicht auf andere Personen, wie ältere Geschwister, Babysitter oder andere Aufsicht führende Personen übertragen werden.[/QUOTE]
Quelle: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (Punkt 8)
EDIT3:
[QUOTE=JuSchG](4) Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 3 Nr. 1 sind nicht anzuwenden, wenn eine personensorgeberechtigte Person das Medium einem Kind oder einer jugendlichen Person anbietet, überlässt oder zugänglich macht. Dies gilt nicht, wenn die personensorgeberechtigte Person durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen ihre Erziehungspflicht gröblich verletzt.[/QUOTE]
Quelle: Jugendschutzgesetz Deutschland (§ 27 Absatz 4)
Die Informationen diesbezüglich erhielt ich damals von [email][email protected][/email], also einer seriösen Quelle die es eigentlich wissen müsste ;-)
Eine weitere Konversation führte ich mit:
Christine Schulz
USK - Unterhaltungssoftware SelbstKontrolle
Marchlewskistr.
27
10243 Berlin - Germany
Phone: +49-30-29363829-2 FAX: +49-30-29363829-9
E-Mail:
[URL="blocked::mailto:[email protected]"][email protected][/URL]
Internet: www.usk.de
Alle Quellen besagten das es vorbildlich sei wenn man als Plattform (damals als Liga, jetzt als Informationsmedium) auf den Jugendschutz achtet, es aber keinerlei rechtliche Handhabe gegen uns bzw den Betreiber der Website geben würde.
Und eins dürft ihr nicht vergessen: wir diskutieren hier über das deutsche Recht, und da der Seitenbetreiber nicht nur sein Nummernkonto in der Schweiz hat sondern auch seinen Wohnsitz, und die Seite auch in der Schweiz gehostet wird ist eigentlich alles mehr oder weniger ein Service unsererseits. Alles Kann, nichts Muss ;-)